Langjähriger Arbeitnehmer genießt auch bei langer Krankheit Schutz

Frankfurt/Main (dpa) - Langjährige Mitarbeiter eines Unternehmens genießen auch dann Schutz vor Kündigung, wenn sie viel wegen Krankheit fehlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Frankfurter Richter kippten mit ihrem Urteil die Kündigung einer Briefsortiererin, die über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren hinweg überdurchschnittliche Fehlzeiten aufzuweisen hatte.

Die Frau war 16 Jahre bei dem Postunternehmen beschäftigt und deshalb ordentlich unkündbar. Nachdem sie innerhalb von zweieinhalb Jahren jährlich bis zu 80 Tagen fehlte, wurde ihr von der Firma fristlos „mit sozialer Auslauffrist“ gekündigt. Die Lohnfortzahlungskosten betrügen bereits knapp 11 000 Euro, weitere seien dem Unternehmen nicht zumutbar.

Laut Urteil muss eine Interessenabwägung allerdings zugunsten der langjährigen Arbeitnehmerin ausgehen. Ein Zeitraum von nur zweieinhalb Jahren sei bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit zu kurz, um eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose stellen zu können. Insbesondere hätte das Unternehmen bei einer Mitarbeiterin mit derart langer Zugehörigkeit den Versuch einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme unternehmen müssen, heißt es in der Entscheidung.