Heimlicher Mitschnitt vom Personalgespräch rechtfertigt Kündigung

Mainz (dpa/tmn) - Ein Gespräch heimlich aufzuzeichnen, zeugt nicht nur von schlechtem Stil, sondern ist auch nicht erlaubt. Arbeitnehmer können sogar entlassen werden, wenn sie eine Unterredung mit dem Chef heimlich mitschneiden.

Zeichnen Arbeitnehmer ein Personalgespräch mit dem Chef heimlich auf, droht ihnen die fristlose Kündigung. Dem Arbeitgeber sei nicht zuzumuten, danach mit dem Angestellten weiter zusammenzuarbeiten. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 5 Sa 687/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall hatte eine Angestellte ein Personalgespräch mit ihrem Vorgesetzten mit dem Handy heimlich mitgeschnitten. Hinterher informierte sie den Arbeitgeber über die Aufnahme - und drohte damit, sie zu veröffentlichen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber der Mitarbeiterin fristlos.

Zu Recht, wie die Richter urteilten. Arbeitnehmern sei es grundsätzlich verboten, zu einem Personalgespräch heimlich ein aufnahmebereites Gerät mitzubringen. Sie dokumentierten damit ein Misstrauen gegenüber dem Arbeitgeber. Das schließe auch eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit aus. Der Angestellte könne zu Personalgesprächen aber ein Betriebsratsmitglied oder einen Anwalt hinzuziehen. Das dürfe der Arbeitgeber auch nicht verweigern.