Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf kostenlosen Parkplatz

Freiburg (dpa/tmn) - Jahrelang war der Gratisparkplatz bei der Arbeit selbstverständlich. Nach einer Baumaßnahme war dann Schluss damit und eine Gebühr fällig. Ein Angestellter klagte - erfolglos.

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Arbeitnehmer können von ihrem Chef nicht verlangen, dass sie kostenlos am Arbeitsplatz parken dürfen. Das gilt auch dann, wenn sie jahrelang einen firmeneigenen Parkplatz hatten, der dann aber aufgrund eines Umbaus entfällt. Das berichtet die Zeitschrift „Personalmagazin“ (Ausgabe 3/2014). Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 1/Sa17/13).

In dem verhandelten Fall hatte der Mitarbeiter einer Klinik geklagt. Er parkte jahrelang umsonst am Klinikum. Dann baute der Arbeitgeber um - zusätzliche Haltebuchten entstanden. Auf dem neuen Parkplatz sollte die Belegschaft zahlen. Der Mitarbeiter war der Meinung, dass er einen Anspruch auf einen kostenlosen Parkplatz hat.

Zu Unrecht, entschied das Gericht. Ein Anspruch ergebe sich hier auch nicht aus betrieblicher Übung. Da der Arbeitgeber einen neuen Parkplatz geschaffen hat, durfte der Beschäftigte nicht erwarten, dass er weiterhin kostenlos parken kann.