Mutterschutz schmälert Urlaubsanspruch von Schwangeren nicht

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Mit Beginn des neuen Jahres müssen viele Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche einreichen. Vor ein Problem stellt das Schwangere: Sie müssen nun erst einmal herausfinden, wie viele Urlaubstage ihnen im kommenden Jahr zustehen.

„Allein aufgrund des Mutterschutzes verkürzt sich der Urlaubsanspruch noch nicht“, erklärt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main. In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis dagegen - und der Urlaubsanspruch reduziert sich pro Monat Elternzeit um ein Zwölftel. Ein Beispiel: Geht eine Frau im September in den Mutterschutz und hat ab Oktober Elternzeit, verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch für das Jahr um drei Zwölftel.

Haben Frauen während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme, kann es sein, dass der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht. In diesem Fall dürfen Frauen schon in einem früheren Stadium der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten. Das reduziert den Urlaubsanspruch jedoch nicht. Kann die Frau im Beispielfall etwa schon ab Juni nicht mehr arbeiten, verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch trotzdem nur um drei Zwölftel.