Deutschlandstipendium auch bei Auslandssemester

Berlin (dpa/tmn) - Beim Deutschlandstipendium werden Studierende mit 300 Euro im Monat unterstützt. Was viele nicht wissen: Die Förderung ist auch während eines Auslandssemesters möglich.

Studenten können das Deutschlandstipendium auch während eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts beziehen. Darauf weist das Bundesbildungsministerium hin. Ob sie in dieser Zeit von der Heimathochschule beurlaubt sind, hat keinen Einfluss auf die Auszahlung. Lediglich bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit bekommen Studierende das Stipendium zunächst nicht. Setzen sie das Studium fort, verlängert sich aber der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

Das Deutschlandstipendium vergeben die Hochschulen gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft. Die Stipendiaten bekommen 300 Euro im Monat - unabhängig vom Einkommen der Eltern.