Erlaubnis beantragen Neue Regeln für Berufszulassung von Maklern und Verwaltern

Berlin (dpa/tmn) - Für Makler und Immobilienverwalter gibt es neue Regeln für die Berufszulassung. Darauf macht der Regionalverband Berlin-Brandenburg des Immobilienverbandes (IVD) aufmerksam.

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Demnach müssen hauptberufliche Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften und Mietshäusern sowie Makler nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnis beantragen. Um die Tätigkeit auszuüben, müssen gewerbliche Verwalter den Angaben zufolge eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro pro Jahr vorweisen können.

Wer bereits vor dem 1. August als Verwalter gearbeitet hat, für den gilt für die Beantragung der Erlaubnis eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019.

Neu ist für beide Berufe zudem die Pflicht zu Weiterbildungen - und zwar in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Dabei soll es zum Beispiel um das Erstellen von Jahresabrechnungen sowie um das richtige Abhalten von Eigentümerversammlungen gehen.