Neue Regelung für Verwalter von Immobilien
Ansprechpartner brauchen ab August eine Erlaubnis.
Ab dem 1. August 2018 benötigen gewerblich tätige Verwalter von Wohnimmobilien eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Diese neue Berufszulassungsregel hat der Bundesrat im September vergangenen Jahres beschlossen. Bislang müssen gewerblich tätige Verwalter die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen. Die Erlaubnispflicht gilt für die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und für Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Gewerbliche Verwalter von Gewerbeeinheiten unterliegen nicht der Erlaubnispflicht. Die Zulassungsvoraussetzungen sind: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Außerdem müssen Wohnimmobilienverwalter und entsprechend tätige Angestellte zukünftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen. Vorgesehen sind 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. „Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht sollen mit einem Bußgeld geahndet werden“, heißt es. Bereits gewerblich tätige Wohnimmobilienverwalter haben ab 1. August sechs Monate Zeit, um die nach Paragraph 34c Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis zu beantragen. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Behörden die Erlaubnis erteilen. Sofern eine Antragstellung nicht bis zum 1. März 2019 erfolgt, kann die Ausübung des Gewerbes untersagt werden.
Wer als Unternehmen fragen zu dem Thema hat, kann sich bei der IHK an Romy Seifert wenden. Sie steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Tel. 02161/24 11 35 oder per E-Mail an:
seifert@moenchengladbach.ihk.de