Nicht zum Dienst erschienen: Soldat entlassen
Koblenz (dpa) - Familiäre Probleme sind keine hinreichende Begründung für einen Zeitsoldaten vom Dienst fern zu bleiben. Die Entlassung des Soldaten ist dann rechtens. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Ein Zeitsoldat kann entlassen werden, wenn er wegen familiärer Probleme mehrmals unerlaubt dem Dienst fernbleibt. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch (30. November) entschieden (Aktenzeichen: 2 K 407/11.KO). Damit wurde die Klage eines Unteroffiziers abgelehnt, der im September 2010 an mehreren Tagen nicht zur Arbeit gekommen war. Als Grund hatte er angegeben, er müsse seine schwer depressive Mutter betreuen. Daraufhin wurde er wegen wiederholter Verletzung seiner Dienstpflichten entlassen.
Zu Recht, urteilte das Gericht. Der Soldat habe durch sein unerlaubtes Fernbleiben „seine soldatenrechtliche Grundpflicht zu treuem Dienen und seine Gehorsamsverpflichtung Vorgesetzten gegenüber verletzt“, hieß es. Die militärische Ordnung sehe vor, dass - selbst bei Krankheit - die Anwesenheitspflicht in der Kaserne erst entfalle, wenn der Dienstvorgesetzte den Betroffenen vom Dienst freistelle. Der Soldat habe zudem den telefonischen Befehl des Kompaniefeldwebels, sofort in der Kaserne zu erscheinen, missachtet.