Abmahnung möglich Online-Geschenkekauf während der Arbeit ist riskant

Berlin (dpa/tmn) - Im Stress kurz vor Weihnachten kaufen manche Menschen während der Arbeit schnell im Internet Geschenke ein. Doch Vorsicht: Wenn der Vorgesetzte das mitbekommt, könnte eine Abmahnung folgen, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

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Zwar sei es heute grundsätzlich erlaubt, dass man das Internet am Arbeitsplatz zumindest kurz auch privat nutzen kann. Der Arbeitgeber kann das aber verbieten. Dann kann der Weihnachtseinkauf am Arbeitsplatz abgemahnt werden. Wer mehrere Stunden lang auf der Suche nach Präsenten im Internet surft, riskiert sogar die Kündigung.

Anders liegt der Fall, wenn die Privatnutzung des Internets nicht verboten ist. Übertreiben sollte man das Online-Shopping aber auch dann nicht: „Wenige Minuten Shopping sind kein nennenswerter Verstoß gegen den Arbeitsvertrag“, sagt Meier. Wer länger einkauft, kann aber trotz erlaubter Privatnutzung eine Abmahnung bekommen. Auch der Lohn könne, je nach Dauer des Online-Einkaufstrips, gekürzt werden.

Weihnachtseinkäufe vom Arbeitsplatz aus sind keine Seltenheit: Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland (19,7 Prozent) gab in einer Umfrage zu, Geschenke auch während der Arbeitszeit zu kaufen. 6,4 Prozent erledigen sogar ihre gesamten Weihnachtseinkäufe bei der Arbeit, ergab die repräsentative Befragung des Online-Marktforschungsinstituts Promio.net. Im Auftrag des Portals Shoop.de wurden 1031 Personen befragt.