Polizei-Angestellter behält trotz Totenkopf-Fotos seine Stelle

Hamburg (dpa) - Ein Polizei-Angestellter stellt das Foto eines Totenkopfes mit Polizeimütze auf seine Facebook-Seite. Aufgenommen wurde das Bild vor einer jüdischen Schule in Hamburg. Der Mann klagt vor Gericht gegen seine Kündigung - und bekommt Recht.

Die Stadt Hamburg hat einem Polizei- Angestellten, der auf seiner Facebook-Seite das Foto eines Totenkopfes mit Polizeimütze veröffentlichte, zu Unrecht gekündigt. Das Arbeitsgericht entschied am Mittwoch (18. September), der Mann müsse weiterbeschäftigt werden. Der fotografierte Totenschädel sei nicht zwangsläufig Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung, erklärte ein Sprecher zur Begründung. Das Foto war 2007 in einem Wachcontainer vor einer jüdischen Schule entstanden. Dort war der Polizei-Angestellte als Objektschützer eingesetzt.

Die Polizei habe nicht nachgewiesen, dass der Mann das Foto aufgrund einer rechtsradikalen Gesinnung aufgenommen und ins Internet gestellt habe, hieß es. Das Gericht betonte, ein Totenkopf sei „ein mehr oder weniger neutrales Symbol“ und werde in sehr verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Er sei nicht nur für nationalsozialistische Organisationen charakteristisch. Auch ein Zusammenhang zwischen dem Schädel und der Schule sei nicht ersichtlich.

Im öffentlichen Dienst seien zwar gesteigerte politische Treuepflichten gefordert, hatte der Richter in der Verhandlung gesagt - schließlich habe der Polizei-Angestellte Hoheitsgewalt ausgeübt. Der Vorfall reiche aber nicht aus, um daran zu zweifeln, dass der Mann für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten werde. „Wir haben nicht ein Bild von dem Kläger, dass er den Betriebsfrieden stören wollte oder eine Bedrohung gegen andere Menschen aussprechen wollte.“

Der Angestellte hatte bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Ende Mai erklärt, bei dem Totenkopf-Bild habe es sich um ein Scherz-Foto gehandelt. Er habe den Totenkopf nicht als Symbol der SS-Totenkopfverbände benutzt oder verstanden. Sollte er mit dem Foto Gefühle von Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde verletzt haben, entschuldige er sich dafür.