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Den Krankenkassen ist erst einmal kaum ein Vorwurf zu machen, wenn sie argumentieren, dass das Gesetz ihnen eine Beteiligung an dem Mönchengladbacher Projekt verbietet. Doch sollten sie auch im eigenen Interesse das Projekt analysieren und sich gegebenenfalls für neue Regeln einsetzen.

Denn es darf nicht sein, dass der Arbeitgeber die Kosten einer guten Idee allein trägt und die Kasse die Früchte in Form ersparter Aufwendungen erntet. Sie profitiert von jedem verhinderten Fall psychischer Erkrankung. Hier gäbe es Gelegenheit, die Zunahme solcher Krankheitsbilder nicht nur zu beklagen, sondern konkret gegenzusteuern.