Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Einzelbüro
Mannheim (dpa/tmn) - Ein Büro ganz für sich alleine: Das ist ein Statussymbol und der Traum vieler Angestellter. Doch ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz ohne Kollegen drumherum gibt es selbst für höhere Positionen nicht.
Beschäftigte haben nicht immer Anspruch auf ein Einzelbüro. Im Zweifel müssen sie sich ihr Dienstzimmer mit einem Kollegen teilen. Das gilt auch für Professoren, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 4 S 1020/13), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
In dem verhandelten Fall hatte ein Professor 20 Jahre lang ein eigenes Büro gehabt. Wegen Baumaßnahmen wies die Hochschule ihm ein neues Dienstzimmer zu, das er mit einem Kollegen teilen musste. Vor Gericht wollte der Hochschullehrer die Hochschule verpflichten, ihm sein Einzelbüro zu belassen oder ihm zumindest kein Zweierbüro zuzuweisen.
Ohne Erfolg: Dem Professor stehe kein bestimmtes Dienstzimmer zu, erklärte das Gericht. Im Übrigen könne der Dienstherr bei der Zuweisung von Diensträumen weitestgehend frei entscheiden. Es sei auch nicht Sache des Gerichts zu prüfen, ob es der Hochschule beispielsweise möglich gewesen wäre, ihm sein bisheriges Dienstzimmer zu belassen oder mindestens ein anderes Einzelzimmer zuzuweisen. Ein Rechtsverstoß läge nur dann vor, wenn die Zuweisung des neuen Zimmers sachlich unvertretbar oder willkürlich wäre.