Mehrurlaub für ältere Mitarbeiter ist erlaubt. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 6 Sa 709/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem verhandelten Fall bekamen Mitarbeiter über 58 Jahren in einem Betrieb zwei Tage Mehrurlaub pro Jahr als Kollegen unterhalb dieser Altersgrenze. Ein junger Kollege sah darin eine Benachteiligung und klagte.
Jedoch ohne Erfolg. Der Mehrurlaub solle sicherstellen, dass ältere Arbeitnehmer erwerbsfähig bleiben. Die Verlängerung des Jahresurlaubs sei ein bewährtes Mittel zum Schutz der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, erläuterte das Gericht.