Als Student eine Wohnung mieten: Diese Klauseln sind wichtig

Berlin (dpa/tmn) - Ob WG, Einzimmerwohnung oder Studentenwohnheim - ist die erste eigene Studentenbude gefunden, muss vor dem Umzug noch der Mietvertrag unterschrieben werden. Da gilt es genau hinzuschauen.

Als Student eine Bleibe zu finden, ist nicht so einfach. Wenn es doch klappt, sollten Studenten den Mietvertrag erstmal „in aller Ruhe lesen, und am Ende wissen, was finanziell auf sie zukommt“, sagt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Oft seien Nebenkosten nur pauschal angegeben. Über die tatsächliche Warmmiete sollte der Vermieter aber Auskunft geben können. Hinzu kommen eventuelle Klauseln über Eigenbeteiligungen an Reparaturen oder Mieterhöhungen. Auch die Sicherheiten und Bürgschaften sollten spätestens bei der Unterzeichnung des Mietvertrags geklärt sein.

Wohnheime werden ohne eine Bürgschaft von Eltern vermietet. Hier sollten Studenten vor allem wissen, ob der Vertrag befristet ist: Oft entspricht die Vertragszeit in Wohnheimen der Regelstudienzeit.

Auch bei einer Wohngemeinschaft gibt es einiges zu beachten: „Bei einem WG-Mietvertrag ist wichtig, ob alle Bewohner Vertragspartner sind oder nur einer“, sagt Grob. Sind alle Bewohner gleichberechtigte Mieter, teilen sie sich alle Rechten und Pflichten: Sie haften für Mietausstände, sind Ansprechpartner für den Vermieter, und können kündigen. Untermietverträge müssen vom Vermieter genehmigt sein. In so einem Fall trägt nur ein Bewohner die ganze Verantwortung. Auf der sicheren Seite seien Studenten aber als offizielle Vertragspartner, so Grob.

Bei der Vertragsunterzeichnung oder der Übernahme schauen sich Studenten besser die Wohnung noch einmal genau an. Ist der Vermieter verhindert, können sie auch alleine eine Mängelliste mit Fotos erstellen. Die angegebene Quadratmeterzahl müssen sie aber nicht nachmessen. „Es sei denn, der subjektive Eindruck klafft mit der Angabe weit auseinander.“