Praktikanten haben Rechtsanspruch auf Zeugnis
Berlin (dpa/tmn) - Am Ende des Praktikums sollte jeder Praktikant ein Zeugnis bekommen. In der Praxis ist das jedoch oft anders. Was viele nicht wissen: Rechtlich zulässig ist das nicht.
Praktikanten sollten das Unternehmen nicht mit leeren Händen verlassen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis, erklärt Martina Perreng. Sie ist Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Wer trotz mehrfacher Nachfragen beim Chef kein Zeugnis bekommt, sollte als nächsten Schritt den Betriebsrat einschalten. Häufig könne der den Praktikumsbetreuer dazu bringen, es anzufertigen. Bringt auch das nichts, bleibe Jugendlichen im Extremfall nur zu klagen. Wegen des hohen Aufwands mache das in der Praxis aber kaum jemand.
Der Rechtsanspruch richtet sich aber nur auf ein einfaches Arbeitszeugnis, erklärt Perreng. Darin ist zum Beispiel enthalten, welche Tätigkeiten der Jugendliche in welchem Zeitraum übernommen hat. Auf eine Leistungsbewertung, wie sie in qualifizierten Zeugnissen zu finden ist, hat er keinen Anspruch.