Praktikanten: Recht auf ein Abschlusszeugnis
Köln (dpa/tmn) - Praktikanten haben mindestens Anspruch auf ein einfaches Abschlusszeugnis. Darin wird bestätigt, dass und wie lange jemand im Unternehmen tätig war. Das ist im Berufsbildungsgesetz in den Paragrafen 26 und 16 geregelt.
Die Dauer ist dabei egal.
Auch der Zeitpunkt, bis wann der Praktikant das Zeugnis eingefordert haben muss, ist nicht im Gesetz festgelegt. Das erklärt der Arbeitsrechtler Christian Birnbaum aus Köln. „Rechtsansprüche können immer verwirken, doch ohne weiteres passiert das nicht.“ Wer sich innerhalb eines Jahres melde, sei auf der sicheren Seite. Lässt sich die Firma mit der Ausstellung des Zeugnisses Zeit, können ehemalige Praktikanten eine Frist setzen. Wird die nicht erfüllt, können sie als letzten Schritt klagen.