Schadenersatz wegen Mobbing: Systematische Schikane
Hannover (dpa/tmn) - Werden Arbeitnehmer Opfer von Mobbing, können sie unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es ein systematisch schikanöses Verhalten des Vorgesetzten oder der Kollegen gibt.
Das ist nicht gegeben, wenn ein Vorgesetzter allgemeine Anordnungen für Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe gibt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Niedersächsischen Landesarbeitsgerichts.
In dem verhandelten Fall war eine Frau seit Anfang der 1990er Jahre erst Frauen- und später Gleichstellungsbeauftragte eines Landkreises. Zum November 2011 wurde ein neuer Landrat gewählt. Sie meinte, dadurch Funktionen verloren zu haben und deutlich weniger in verwaltungsinterne Abläufe einbezogen zu werden. Seit 2012 war sie immer häufiger arbeitsunfähig erkrankt und fehlte seit Mitte Juli 2013 durchgehend. Sie fühlte sich gemobbt und klagte. Die Frau war der Meinung, dass der Landrat ihre Position als Gleichstellungsbeauftragte hintertrieb.
Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab (Az.: 2 Sa 441/15). Es sei kein zielgerichtetes und schikanöses Verhalten des Landkreises erkennbar. Die Erkrankung der Frau sei dadurch auch nicht verursacht worden. Der Landrat habe gleich zu Beginn seiner Amtszeit neue Anordnungen getroffen, die außer der Gleichstellungsbeauftragten auch andere Mitarbeiter betrafen. Sie sei auch bereits kurz nach Amtsantritt des neuen Landrats das erste Mal erkrankt. Die Mobbingvorwürfe könnten nicht bestätigt werden.