Es gibt keine Berufsgruppe, die stärker als andere unter Mobbing leiden kann. Zudem lässt sich Mobbing am Arbeitsplatz zeitlich nicht auf ein bestimmtes Ereignis eingrenzen, deswegen scheidet auch ein Arbeitsunfall aus. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Im konkreten Fall hatte sich eine Frau aus dem Landkreis Fulda aufgrund von Gerüchten am Arbeitsplatz gemobbt gefühlt und psychische Probleme darauf zurückgeführt. Sie beantragte bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen lehnte aber ebenso ab wie die Sozialrichter. Eine Revision wurde nicht zugelassen.