Schwanger in Elternzeit: Erziehungszeit früher beenden
Köln (dpa/tmn) - Werden Frauen noch in der Elternzeit wieder schwanger, sollten sie in Erwägung ziehen, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Finanziell lohnt sich das in den meisten Fällen.
Sind Frauen während der Elternzeit wieder schwanger, kann es sinnvoll sein, dass sie ihre Erziehungszeit vorzeitig beenden. In den meisten Fällen lohnt sich das finanziell, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Der Grund: Das alte Beschäftigungsverhältnis lebt wieder auf, und Frauen können erneut Mutterschutz beantragen (Paragraf 16 Absatz 3 Satz 3 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz). Das ist für viele attraktiv, weil das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld.
Während das Mutterschaftsgeld genauso hoch ist wie der reguläre Lohn, sind es beim Elterngeld nur 67 Prozent des vor der Schwangerschaft im Monat erzielten Bruttoeinkommens. Um die Elternzeit vorzeitig zu beenden, reicht es aus, wenn Frauen die Rückkehr einseitig erklären. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Im Mutterschutz können Frauen dann erneut Elternzeit beantragen.