Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten rechtfertigt Kündigung
Kiel (dpa/tmn) - Sicherlich kann es gute Gründe geben, um auf den Chef wütend zu sein. Doch provokante Aktionen sind riskant. Mit einer Kündigung müssen Mitarbeiter etwa rechnen, wenn sie das Büro des Vorgesetzten mit einem Sitzstreik blockieren.
Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, auch einen langjährigen Beschäftigten ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 3 Sa 354/14).
In dem verhandelten Fall arbeitete eine Frau seit 1992 in einem Betrieb, zuletzt als Leiterin einer Abteilung mit 300 Mitarbeitern. In zahlreichen Gesprächen verlangte sie eine Vergütung als außertariflich Angestellte. Um ihrer Forderung nach einer Gehaltserhöhung Nachdruck zu verleihen, begann sie einen Sitzstreik im Büro des Niederlassungsleiters. Nachdem die Vorgesetzten den Raum verlassen hatten, blieb die Frau weitere drei Stunden sitzen. Sie musste von der Polizei hinausbegleitet werden, da auch die Drohung mit einer Kündigung erfolglos blieb. Der Arbeitgeber kündigte der Frau fristlos, hilfsweise fristgerecht.
Die Klage der Frau war nur teilweise erfolgreich. Das Gericht gab der ordentlichen Kündigung statt, nicht jedoch der fristlosen. Der Arbeitgeber sei auch nicht gezwungen, aufgrund der langjährigen Tätigkeit der Frau vorher eine Abmahnung auszusprechen. Der Arbeitgeber habe in der konkreten Situation deeskalierend gewirkt und erfolglos Folgen angedroht. Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung sei daher gerechtfertigt. Auch müsse in diesem Zusammenhang die Vorbildfunktion der Frau als Vorgesetzte berücksichtigt werden.