Nach langer Fehlzeit So funktioniert die Wiedereingliederung nach Krankheit
Düsseldorf (dpa/tmn) - Psychische Erkrankungen sorgen für immer mehr Fehlzeiten im Job - und Arbeitnehmer fallen dadurch immer länger aus. Das geht aus einem Report des AOK-Bundesverbandes hervor.
Sowohl die Zahl der psychisch Erkrankten als auch die Zahl der Fehltage je Patient ist demnach gestiegen. Fällt jemand innerhalb von zwölf Monaten mindestens sechs Wochen lang aus, steht ihm ein sogenanntes Eingliederungsmanagement zu. Die sechs Wochen müssen dabei nicht zusammenhängend sein. Der Anspruch besteht auch für Angestellte in Teilzeit oder Azubis, erklärt das Institut für Angewandte Arbeitswissenschaft (IfaA) in einer neuen Broschüre zum Thema.
Nur in der Probezeit ist der Arbeitgeber noch nicht verpflichtet, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wer das BEM in Anspruch nimmt, braucht deswegen keinen Eintrag in der Personalakte zu fürchten: Für die Eingliederung muss der Arbeitgeber den Angaben nach eine separate Akte anlegen, auf die nur diejenigen Zugriff haben, die an dem Verfahren beteiligt sind. Sie muss drei Jahre nach Ende des Verfahrens vernichtet werden. In der Personalakte darf dann lediglich ein Hinweis darauf stehen, dass ein Angestellter zum BEM eingeladen wurde.
Wie die Eingliederung genau aussieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Denkbar sind unter anderem eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit, berufsbegleitende Reha-Maßnahmen oder bauliche Veränderungen am Arbeitsplatz, um zum Beispiel Rückenprobleme zu verhindern.