So viele freie Tage stehen Azubis zu
Hannover (dpa/tmn) - Auch Auszubildende haben ein Recht auf bezahlten Urlaub. Unter 18 Jahren bekommen sie laut Gesetz sogar mehr freie Tage als Erwachsene. Mindestens 30 Werktage pro Jahr muss ein Betrieb Jugendlichen freigeben, die zu Beginn des Kalenderjahres jünger sind als 16 Jahre.
So schreibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Azubis über 16, aber unter 17 Jahren haben Anspruch auf 27 Tage. Nicht weniger als 25 Erholungstage dürfen Azubis über 17, aber unter 18 bekommen, erläutert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover.
Für Azubis ab 18 gilt das Bundesurlaubsgesetz. Sie müssen bei einer Fünf-Tage-Woche wenigstens 20 Tage Urlaub bekommen. Falls die Ausbildung nach dem 30. Juni des laufenden Jahres endet, haben Azubis trotzdem Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wenn der Azubi bis einschließlich dieses Datums geht, wird der Urlaub gekürzt.
Grundsätzlich muss im Ausbildungsvertrag die Dauer des Urlaubs stehen. Mehr freie Tage als der gesetzliche Mindesturlaub sind möglich. Wann die Auszubildenden Urlaub bekommen, entscheidet der Betrieb - auch wenn der ihre Wünsche berücksichtigen soll.