Wohngemeinschaften gelten als eher informell und locker. Papierkram ist oft unbeliebt. Doch auch wenn es ungewöhnlich ist: Studenten sollten beim Einzug immer auf einem schriftlichen Mietvertrag bestehen. Dieser vermeide Ärger und Konflikte, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in der Zeitschrift „Unicum“ (Ausgabe 3/2013). Der Vertrag sollte mindestens regeln, wer einzieht, was er zahlen muss und ob er Haustiere halten darf.
Gut sei auch, wenn dort stehe, wie lange das Mietverhältnis dauert. Denn es gebe Fälle, in denen der Mieter erst nach einer gewissen Zeitspanne kündigen darf. Fehlt eine entsprechende Regel, sei das Mietverhältnis unbefristet. Eine vorgeschriebene Form für die Vereinbarung gibt es nicht. Theoretisch reicht es sogar aus, wenn die vier Punkte nur auf einem Bierdeckel festhalten werden.