Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gab am Dienstag (19. Februar) einer Mutter Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitsstunden hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist.
Die Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen hatte angeführt, dass die ersten Vereinbarungen zur Teilzeit einvernehmlich getroffen wurden. Diese seien nicht auf den grundsätzlichen Anspruch auf Elternteilzeit anzurechnen, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Nun müsse in einem sogenannten Entgeltprozess entschieden werden, ob ihr das Gehalt nachträglich ausgezahlt werde.