Überwachungskameras nur mit Zustimmung des Betriebsrats
Berlin (dpa/tmn) - Grundsätzlich muss der Betriebsrat gefragt werden, wenn Überwachungskameras Mitarbeiter erfassen. Zeichnen die Kameras auch Mitarbeiter anderer Betriebe des Konzerns auf, muss der Konzernbetriebsrat zustimmen.
Die Überwachung von Mitarbeitern erfordert grundsätzlich immer die Zustimmung des Betriebsrats. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem Fall betreibt der betreffende Konzern ein Klinikum. Dort sind auch Arbeitnehmer weiterer Betriebe des Konzerns beschäftigt. Für die Arbeitnehmer gibt es jeweils verschiedene Betriebsvertretungen. Der Arbeitgeber setzt auf dem Betriebsgelände Überwachungskameras ein, die alle Arbeitnehmer erfassen, die den überwachten Bereich betreten. Die Bilder werden auf verschiedene Monitore übertragen.
Der Konzern hielt den Konzernbetriebsrat nicht für zuständig, Regelungen dazu zu treffen. Das Gericht sah das anders. Der Einsatz der Überwachungseinrichtungen betreffe mehrere Konzernunternehmen, weil von den Kameras nicht nur Arbeitnehmer eines Unternehmens erfasst würden. Außerdem sei unverzichtbar, eine unternehmensübergreifende Regelung zu treffen.