Unpünktlichen Auszubildenden droht unter Umständen die Kündigung. „In der Probezeit kann es reichen, nur einmal zu spät zu kommen“, sagt der Ausbildungsexperte Nico Schönefeldt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin. Sei der Chef streng, ist der Auszubildende seine Lehrstelle dann gleich wieder los. Das Thema Pünktlichkeit sollten Berufsanfänger daher nicht auf die leichte Schulter nehmen: Anders als in der Schule habe ein Fehlverhalten häufig Konsequenzen.
Nach der Probezeit entspannt sich Schönefeldt zufolge die Situation zwar etwas: In der Regel wird es dann nach der Bewährungszeit bei der ersten Verspätung ein klärendes Gespräch oder eine Abmahnung geben. Doch wiederholtes Zu-spät-Kommen kann in letzter Konsequenz auch dann zur Kündigung führen.