Urlaubsanspruch Verbrauch des Resturlaubs bis Jahresende kann Pflicht sein

Köln (dpa/tmn) - Haben Mitarbeiter noch Resturlaub für 2016, kann der Arbeitgeber anordnen, ihn bis Ende des Jahres zu nehmen. Machen Arbeitnehmer dann keinen Gebrauch vom Urlaubsanspruch, verfällt er.

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Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen: Arbeitnehmer können freie Tage aus 2016 ins erste Quartal 2017 mitnehmen, wenn es zum Beispiel aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht möglich war, den Urlaub 2016 zu nehmen.

Anders ist die Lage, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass der Arbeitnehmer die freien Tage mit ins neue Jahr nimmt. Dann können Arbeitnehmer den Urlaub unter Umständen auch über die ersten drei Monate hinaus behalten.