Verlust des Doktortitels reicht nicht für Rauswurf
Düsseldorf (dpa) - Ein anonymes Schreiben kostete einen Kaufmann in Düsseldorf den Doktortitel und den Job. Letzteres zu Unrecht, befand nun das Landesarbeitsgericht.
Das unbefugte Führen eines Doktortitels berechtigt den Arbeitgeber nicht zum Rauswurf eines Angestellten. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf deutlich gemacht. Ein Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens war fristlos gefeuert worden, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen ihm das Führen seines Doktortitels einer privaten US-Universität untersagt hatte.
Der Arbeitgeber habe nicht nachweisen können, dass ihn der Abteilungsleiter arglistig getäuscht habe, befand das Gericht. Zudem habe das Unternehmen nicht dargelegt, dass der Titel für die Einstellung des Diplom-Kaufmanns entscheidend gewesen sei, und sein Verlust somit auch die Entlassung rechtfertige (Az.: 2 Sa 950/13).
Ein anonymer Hinweisgeber hatte den 50-Jährigen beim Wissenschaftsministerium und bei seinem Arbeitgeber angeschwärzt.
Der Diplom-Kaufmann konnte aber eine Doktorarbeit vorweisen und einen Waschkorb voller Unterlagen, die er dafür benötigt haben will. Auch die Meldebehörde habe den „Dr.“ anstandslos in den Personalausweis eingetragen. Die Promotionsurkunde von 2005 habe er bei der Einstellung vorgelegt, räumten die Vertreter des Unternehmens ein.
Er habe den Titel nicht gekauft, sondern die Doktorarbeit nach „bestem Wissen und Gewissen“ selbst geschrieben, beteuerte der Kläger, der die Steuerabteilung des Unternehmens geleitet hatte. Zehn Monate habe er wegen der Doktorarbeit im Beruf ausgesetzt. Vom Verbotsschreiben des NRW-Wissenschaftsministeriums und von seiner fristlosen Entlassung sei er völlig überrascht worden: „Für mich ist das ein absoluter Alptraum.“
Das anonyme Schreiben sei dem Unternehmen vermutlich gerade recht gekommen, vermutete der Kläger. Nach der Übernahme durch einen US-Investor seien die Abteilungsleiterstellen reihenweise abgebaut worden. Die fristlose Kündigung war ohnehin wegen eines Formfehlers nichtig: Es fehlte die Anhörung des Betriebsrats.
Der Kaufmann einigte sich mit seinem Arbeitgeber am Montag (25. November) schließlich auf einen Vergleich: Bis November 2014 bekommt er freigestellt volles Gehalt und fast 50 000 Euro Bonus, außerdem ein gutes Zeugnis und monatlich fast 600 Euro als Ersatz für den Dienstwagen. Dann endet das Arbeitsverhältnis. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hatte sich in zweiter Instanz mit dem Fall befasst.