Versicherungsschutz nur auf direktem Weg nach Hause

Magdeburg (dpa/tmn) - Auf dem Nachhauseweg schnell noch etwas erledigen: Weichen Beamte nach der Arbeit von der direkten Fahrstrecke nach Hause ab, verliert die Unfallversicherung ihre Gültigkeit.

Ein Beamter, der auf dem Nachhauseweg den direkten Weg zu seiner Wohnung verlässt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 1/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Denn nach Auffassung der Richter liegt in diesem Fall kein Dienstunfall vor. Dies gelte selbst bei einem nur geringen Umweg (Az.: 5 A 338/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Beamtin ab. Die Klägerin hatte auf dem Nachhauseweg die direkte Fahrstrecke verlassen, um zu tanken. Dabei kam es zu einem Verkehrsunfall, den sie als Dienstunfall anerkannt haben wollte. Das Gericht sah dafür keine rechtliche Grundlage. Wie bei allen Beschäftigten gelte auch bei Beamten der gesetzliche Versicherungsschutz nur auf dem direkten Weg nach Hause.