Vollzeit-Weiterbildung ist für Meister-Bafög kein Muss
Berlin (dpa/tmn) - Um Meister-Bafög zu bekommen, müssen Berufstätige die Weiterbildung nicht in Vollzeit machen. Wer sie nebenher in Teilzeit absolviert, ist genauso förderungsberechtigt. Darauf weist das Bundesbildungsministerium in einer Broschüre hin.
Sowohl bei Voll-, als auch bei Teilzeit gibt es einen Betrag, der unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen ist. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren liegt er bei 10 226 Euro - davon sind 30,5 Prozent ein Zuschuss vom Staat, der Rest ist ein zinsgünstiges Darlehen. Berufstätige, die sich in Vollzeit der Weiterbildung widmen, können zusätzlich Bafög für den Lebensunterhalt erhalten.
Die Förderung mit Meister-Bafög hat in Deutschland einen Rekord erreicht. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor. Etwa 172 000 angehende Meister, Fachwirte und Erzieherinnen bekamen 2014 dieses Geld vom Staat als Darlehen oder Zuschuss. Das waren so viele wie nie seit Einführung des Meister-Bafögs 1996. Allerdings lag das Plus im Vergleich zu 2013 nur bei 0,2 Prozent.