Was Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall tun müssen
Hamburg (dpa/tmn) - Wer nach einem Arbeitsunfall noch selbst zum Arzt gehen kann, sollte gleich einen Durchgangsarzt aufsuchen. Im Internet finden Arbeitnehmer die Adressen.
Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
Der Durchgangsarzt ist der richtige Ansprechpartner, denn bei einem Arbeitsunfall sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für die Versorgung - und nicht die reguläre Krankenversicherung. Wer trotzdem erst einmal zu seinem Hausarzt geht, weil er den Grundsatz nicht kennt, wird in der Regel an den zuständigen Durchgangsarzt weiterverwiesen.
Die Meldung beim Durchgangsarzt ist wichtig, weil nach einem Arbeitsunfall das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren durchgeführt wird. Das Leistungsspektrum dort ist unter Umständen breiter als bei einer Behandlung über die Krankenkassen, sagt Sandra Bieler von der BGW.
Müssen Beschäftigte nach einem Unfall mit dem Krankenwagen fahren, sollten sie im Krankenhaus so früh wie möglich Bescheid geben, dass der Unfall auf dem Weg zur oder bei der Arbeit passiert ist. Dann wissen die Mediziner Bescheid und können alle weiteren Schritte einleiten.