Weihnachtsgeld für die Altersvorsorge nutzen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge nutzen. Die sogenannte Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist auch für Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld möglich.
Obwohl ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, haben laut dem jüngsten Alterssicherungsbericht jedoch rund 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland keine betriebliche Altersvorsorge. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften (BVI) hin.
Die betriebliche Altersvorsorge ist entweder über eine Direktzusage des Arbeitgebers möglich oder über externe Vermittler wie Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Direktversicherer. Seit 2013 können auch geringfügig Beschäftigte diese Form der Absicherung für sich beanspruchen.
Bei einer Entgeltumwandlung ist der Chef verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Sparbetrag direkt in einen Vorsorgevertrag einzuzahlen. Der Arbeitnehmer kann wählen, ob der Sparbetrag direkt aus dem Bruttolohn oder eben aus Sonderzahlungen entnommen werden soll. Häufig zahlen Arbeitgeber sogar einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Vorteil: Die Entgeltumwandlung ist bis zu einer bestimmten Höhe sozialbeitrags- und steuerfrei. Abgaben müssen erst für die Auszahlungen im Ruhestand gezahlt werden - meist zu einem geringeren Steuersatz.