Wegen Aschewolke lässt sich Urlaub nicht verschieben
Stuttgart (dpa/tmn) - Auch wenn der Flug ausfällt: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, wegen der Aschewolke aus Island ihren Urlaub zu verschieben. Oft lässt der Chef aber mit sich reden.
„Ist der Urlaub beantragt, dann kann der Arbeitnehmer nicht mehr zurücktreten“, sagt Professor Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. „Das Risiko, dass etwas Unvorhersehbares wie eine Aschewolke passiert, liegt beim Arbeitnehmer.“ Viele Arbeitgeber ließen aber in einem solchen Fall mit sich reden.
Ist der Arbeitnehmer dagegen bereits in den Urlaub gefahren und sitzt nun fest, muss er keine Abmahnung oder Kündigung fürchten, sagte der Vorsitzender des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltverein. „Kommt man nicht zur Arbeit, weil ein Vulkan ausbricht, dann kann einem der Arbeitgeber das nicht vorwerfen.“ Allerdings habe der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Gehalt für die Tage, in denen er fehlt.
Sitzt der Angestellte fest, sollte er sich sofort mit der Personalabteilung in Verbindung setzen. „Der Arbeitnehmer hat die Pflicht mitzuteilen, dass er nicht kommt“, erklärte Bauer. Ob hinterher für die Fehltage keine Vergütung gezahlt wird oder Urlaubstage verrechnet werden, ist Verhandlungssache. Ein kulanter Arbeitgeber zahle bei ein oder zwei Tagen auch einmal weiter.