Werbung in Weihnachtsgrüßen an Geschäftspartner tabu
Bielefeld (dpa/tmn) - In Weihnachtsgrüßen an Geschäftspartner haben Werbefloskeln für das eigene Unternehmen nichts verloren. Ein gut gestalteter und formulierter Weihnachtsbrief spreche für sich, erklärt Inge Wolff vom Arbeitskreis Umgangsformen International in Bielefeld.
Geschäftsleute sollten daher besser darauf verzichten, die Feiertagsgrüße mit Firmenwerbung zu verbinden. Auch Weihnachtsgrüße per E-Mail oder SMS empfänden manche Geschäftspartner als stillos, warnt Wolff. Elektronisch übermittelte Feiertagswünsche eigneten sich daher nicht für jeden. Geschäftsleute sollten ein „Frohes Fest“ nur per Handy oder E-Mail wünschen, wenn sie sicher sind, dass der Empfänger eine Vorliebe für moderne Medien hat.
Mit der Papierform sind Geschäftsleute aber auch nicht automatisch auf der sicheren Seite: Einen Brief statt einer Karte sollten sie nur verschicken, wenn ihre Weihnachtsgrüße lang genug sind, rät Wolff. Stehen auf einer DIN-A4-Seite zwischen Anrede und Gruß nur drei Zeilen, wirke das zu mager. Unschön seien auch Fensterbriefhüllen oder Adressaufkleber für die Weihnachtspost - sie verleihen dem Schreiben einen allzu geschäftsmäßigen Eindruck.