Wohnsitz-Regel für Bafög verstößt gegen EU-Recht
Luxemburg (dpa) - Mehr Auslandsstudenten könnten künftig Bafög bekommen. Das höchste EU-Gericht verwirft eine wichtige Beschränkung bei der Auslandsförderung. Nun müssen deutsche Gerichte entscheiden.
Im Streit um Regeln der Ausbildungsförderung Bafög stärkt das höchste EU-Gericht Auslandsstudenten den Rücken. Deutschland dürfe die Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr von der Wohnsitz-Regel abhängig machen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (18. Juli) in Luxemburg.
Die deutsche Regelung, dass ein Student nur dann staatliche Unterstützung für den längeren Auslandsaufenthalt bekomme, wenn er unmittelbar vor Aufnahme des Studiums drei Jahre ständig im Inland gewohnt habe, verstoße gegen EU-Recht. Diese Praxis beschränke das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit.
Die Verwaltungsgerichte in Hannover und in Karlsruhe hatten den EuGH wegen der Klage von zwei Studenten um Auskunft gebeten (Rechtssachen C-523/11 und C-585/11).
In dem einen Fall erhielt eine Studentin, die vor dem Abitur mit ihrer Familie einige Jahre in Tunesien gelebt hatte, für das Studium in Rotterdam nur ein Jahr lang Bafög. Einem anderen jungen Mann, der in Spanien gelebt hatte, dann nach Deutschland zurückkehrte und in Palma de Mallorca studierte, wurde ebenfalls die Förderung verweigert.
Die Wohnsitz-Regel gilt nach Auskunft des Gerichts für eine Förderung eines Auslandstudiums, die über ein Jahr hinausgeht. Die Bundesregierung habe argumentiert, die Regel solle gewährleisten, dass nur ausreichend in der deutschen Gesellschaft integrierte Studenten komplett im Ausland gefördert werden. Der EuGH hält das Ansinnen Deutschlands zwar für legitim, die Regel sei aber zu allgemein und zu einseitig.