Wohnung überflutet: Arbeitnehmer bekommen freie Tage
Stuttgart (dpa/tmn) - Das Hochwasser hält Zehntausende Menschen weiter in Atem. Statt ins Büro zu gehen, müssen viele Arbeitnehmer Sandsäcke stapeln, Möbel schleppen oder Wasser abpumpen lassen. In solchen Fällen haben sie Anspruch auf einige freie Tage.
Angestellte müssen nicht zur Arbeit gehen, wenn ihre Wohnung vom Hochwasser betroffen ist. „Mitarbeiter haben einen Anspruch auf ein paar freie Tage, um ihre Angelegenheiten zu regeln“, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Arbeitnehmer müssten nicht befürchten, dass der Vorgesetzte ihnen die freien Tage als Urlaub anrechnet oder ihnen das Gehalt kürzt. „Das wäre rechtlich unzulässig“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.
Die Anzahl der freien Tage richtet sich danach, wie groß die Schäden zu Hause sind. Wer etwa Wasser in den Wohnräumen hat, dürfe durchaus drei bis vier Tage vom Job fernbleiben. Bei einem überfluteten Keller reichen vermutlich schon ein oder zwei Tage, um das Notwendigste zu regeln, erläutert der Jurist.
Damit Betroffene mit ihrem Arbeitgeber keine Probleme bekommen, sollten sie ihn sofort telefonisch über die Lage informieren. In einem zweiten Schritt können sie dann mit ihm klären, wie viele Tage sie zu Hause bleiben dürfen.
Wer wegen einer Hochwassersperrung zu spät bei der Arbeit eintrifft, muss keine Angst vor einer Abmahnung haben, erläutert Prof. Bauer. Denn für Naturkatastrophen dürften Arbeitnehmer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Um keine Probleme zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Chef auch in diesem Fall sofort anrufen.
Zugleich sei es aber rechtlich zulässig, dass der Vorgesetzte den Lohn des Mitarbeiters anteilig um die durch die Verspätung verlorene Zeit kürzt, so der Arbeitsrechtler. Dem Arbeitgeber soll durch die Naturkatastrophe kein Nachteil entstehen. Eine Gehaltskürzung sei in der Praxis aber eher unüblich.