Zeiterfassungsdaten: Kündigung nach Manipulierung

Kiel (dpa/tmn) - Manipuliert ein Arbeitnehmer systematisch seine Zeiterfassungsdaten, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Etwas anderes kann gelten, wenn die Manipulation so geringfügig ist, dass sie kaum ins Gewicht fällt.

In einem Autohaus arbeiten die Monteure in einem Leistungslohn. Abgerechnet wird nach Arbeitswerten pro Stunde. Für diese Arbeiten müssen sich die Arbeitnehmer jeweils in ein Zeiterfassungssystem einstempeln. Zwölf Arbeitswerte pro Stunde entsprechen 100 Prozent. Sofern an den Auftragsarbeiten ein Auszubildender mitarbeitet, erhöht sich der Arbeitswert auf bis zu 16 je Stunde.

Im März vergangenen Jahres beauftragte der Werkstattleiter einen Mitarbeiter, einen Ölwechsel zu erledigen. Um die Verkleidung des Autos abschrauben zu können, rief der Mann einen Auszubildenden hinzu. Das dauerte etwa eine Minute. Der Mitarbeiter wies den Auszubildenden an, sich für diese kurze Zeit nicht in das Zeiterfassungssystem einzustempeln. Der Arbeitgeber nahm diesen Vorfall zum Anlass, fristlos zu kündigen.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes hatte Erfolg. Grundsätzlich sei der systematische Missbrauch der Zeiterfassung ein wichtiger Kündigungsgrund, betonte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein festgestellt (Aktenzeichen: 2 Sa 533/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Das Verhalten des Klägers sei jedoch eine verhältnismäßig geringfügige Verletzung, da der Auszubildende diesen nur eine Minute unterstützt habe. Außerdem habe der Arbeitgeber keine genauen Anweisungen zum Einstempeln in die verschiedenen Arbeiten erteilt.