Zeugnis und Co. - Was Praktikanten wissen sollten
Berlin (dpa/tmn) - Ein Praktikum kann eine Chance sein, im besten Fall winkt ein fester Job. Praktikanten sollten aber einiges beachten, damit sie nicht ausgenutzt werden. Ein Vertrag und ein Zeugnis müssen sein.
Und oft gibt es sogar Anspruch auf Urlaub.
Die Traumfirma hat zugesagt, im Idealfall winkt eine gute Arbeitsstelle: Viele junge Menschen lassen sich dann ohne zu zögern auf ein Praktikum ein. Nicht wenige Firmen nutzen das aus. Praktikanten sollten daher auf ihren Rechten bestehen.
Wichtig sei ein schriftlicher Vertrag, erläutern die Bundesministerien für Arbeit und Bildung in einem neuen Praktikumsleitfaden. Nur so seien Dinge wie Dauer und Vergütung des Praktikums verbindlich geregelt. Zudem sei es ratsam, dass der Anbieter des Praktikums und der Praktikant einen Fahrplan für die Hospitanz entwerfen. Darin sollte genau festgelegt sein, welche Stationen der Praktikant durchläuft und welche Inhalte er kennenlernen soll. Am Ende der Hospitanz habe der Praktikant Anspruch auf ein qualifiziertes schriftliches Zeugnis.
Praktikanten können auch Anspruch auf Urlaubstage haben. Das gilt, sofern sie kein Pflichtpraktikum machen, das etwa in der Schule oder in ihrem Studium vorgeschrieben ist. Wie viele Urlaubstage Hospitanten in einem freiwilligen Praktikum zustehen, richtet sich nach dessen Dauer und dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Arbeitnehmern bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zustehen. Überträgt man dies auf den Praktikanten, ergibt sich, dass ihm etwa bei einer Hospitanz von drei Monaten mindestens 5 Tage Urlaub zustehen.
Allerdings muss der Arbeitgeber in zwei Ausnahmefällen auch bei freiwillig absolvierten Praktika keinen Urlaub genehmigen: Das gilt dem Leitfaden zufolge erstens, wenn die Hospitanz weniger als einen Monat dauert. Und zweitens, wenn der Hospitant nicht aktiv in den Arbeitsprozess eingebunden wird und keinen „wirtschaftlich verwertbaren Beitrag“ leistet.