Zu früh beim Geschäftsessen: Bloß noch nichts bestellen
Hamburg (dpa/tmn) - Wer zum Geschäftsessen vor seinem Gastgeber im Restaurant erscheint, sollte sich mit Bestellungen zurückhalten. Eine Bestellung aufzugeben bevor der Gastgeber da ist, sei unhöflich, erklärt Etikette-Trainerin Imme Vogelsang aus Hamburg.
Ein Mitarbeiter wird zu einem größeren Geschäftsessen ins Restaurant eingeladen. Als er ankommt, ist der Gastgeber noch nicht da. Nun steht er unschlüssig vor dem reservierten Tisch: Darf er jetzt schon etwas zu trinken beim Kellner ordern? Lieber nicht, rät die Etikette-Trainerin Imme Vogelsang aus Hamburg. In so einer Situation müsse der Mitarbeiter sich in Geduld üben: „Auf keinen Fall etwas bestellen, bevor der Gastgeber da ist.“ So etwas sei unhöflich.
Es sei daher keine gute Idee, sich während des Wartens etwa ein Wasser kommen zu lassen. Noch schlimmer ist es, gleich einen Wein zu bestellen. Denn den Wein zum Essen auszusuchen, sei stets Sache des Gastgebers. Allerdings müsse der Mitarbeiter nicht die ganze Zeit im Eingang stehen bleiben. „Hinsetzen darf man sich schon“, erklärt Vogelsang, die Sprecherin des Netzwerks Etikette Trainer International (ETI) ist.
Gibt es keine Sitzordnung, wählen Beschäftigte dann lieber nicht gerade die Plätze am Kopfende oder in der Mitte des Tisches. Denn das sind Plätze, die eher dem Gastgeber gebühren. Wenn dieser dann erscheint, gehört es außerdem dazu, dass sie wieder aufstehen, um ihn zu begrüßen. Dabei gibt der Gastgeber vor, ob das mit einem Handschlag geschieht oder ob darauf verzichtet wird. Der Gast streckt ihm also nicht zuerst die Hand entgegen. Damit derartige Fauxpas gar nicht erst passieren, sei aber auch der Gastgeber gefragt: Er sollte immer vorher da sein, um die ersten Gäste zu empfangen.