Bei Täuschung über Eignung ist Arbeitsvertrag anfechtbar
Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Lügt ein Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeitsvertrages über seine persönliche Eignung, kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten. Mit einer solchen Anfechtung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
Ein Arbeitnehmer sollte bei Abschluss eines Arbeitsvertrags nie über seine Eignung täuschen. Denn bekommt der Arbeitgeber die Wahrheit heraus, kann er den Arbeitsvertrag anfechten. Das bestätigte das hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 8 Sa 109/11), worauf der Deutsche Anwaltverein hinweist. Mit einer solchen Anfechtung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
In dem Fall wurde ein 57-jähriger Arbeitnehmer bei einem Frachtabfertigungsunternehmen am Frankfurter Flughafen eingestellt. Im Arbeitsvertrag war ausdrücklich geregelt, dass der Mann Nacht- und Wechselschichten zu leisten habe. Später legte der neue Mitarbeiter dem Arbeitgeber ärztliche Bescheinigungen vor, die besagten, dass er aus gesundheitlichen Gründen nachts nicht arbeiten könne. Die Bescheinigungen waren älter als der Arbeitsvertrag. Daraufhin focht der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Mit Erfolg: Der Arbeitnehmer habe schon bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages gewusst, dass er aus gesundheitlichen Gründen nachts nicht arbeiten könne.