Zweitjob: Das sollte der Arbeitgeber wissen
Heidelberg (dpa/tmn) - Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. „Das schließt Ärger oder Irritationen von vorneherein aus“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.
Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten. In vielen Fällen werden Arbeitgeber dem Anliegen ohne Bedenken zustimmen.
Kritisch werde es allerdings immer, wenn der Zweitjob sich negativ auf die Interessen des Hauptarbeitgebers auswirkt, sagt Eckert. Schwierigkeiten bekommen Mitarbeiter zum Beispiel, wenn sie einen Zweitjob annehmen, mit dem sie ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen - und der nichts davon weiß. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine angestellte Frisörin nach Feierabend auf eigene Rechnung zu Hause weiter Haare schneidet. Da kann sogar die Kündigung drohen.
Problematisch ist auch, wenn ein Mitarbeiter mit Haupt- und Nebenjob zusammen mehr Stunden arbeitet, als nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt ist.
Etwa 5 Prozent der Erwerbstätigen haben einen Zweitjob, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Demnach galt das 2014 für rund 2 Millionen - die Zahl ist damit seit 2011 um 13 Prozent gestiegen. Dabei gibt es kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen: So haben 5,4 Prozent der erwerbstätigen Frauen mindestens zwei Jobs, bei den Männern sind es 4,6 Prozent.