Der PC als Kostenrisiko
Abmahnungen an diejenigen, von deren Computer Musikdateien illegal ins Netz gestellt werden, kosten schnell ein paar hundert Euro. Vor Gericht darf man nicht auf Nachsicht hoffen.
Frankfurt. Im Kampf gegen illegale Internet-Tauschbörsen kennt die Musikindustrie kein Pardon. Abmahnungen an diejenigen, von deren Computer Musikdateien illegal ins Netz gestellt werden, kosten schnell ein paar hundert Euro. Und nicht immer sind Gerichte so nachsichtig wie das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.11W58/07). Dieses hatte die Haftung des Zugangs-Inhabers des Internetanschlusses verneint - in einem Fall, in dem von dort 300 Musikdateien zum Download angeboten worden waren. Der beklagte Computerbesitzer hatte sich damit verteidigt, weder er noch seine Frau oder seine vier Kinder hätten den Verstoß begangen. Das Gericht sagte: Den Inhaber eines Internetanschlusses treffe nur dann die Pflicht, die Nutzer zu instruieren und zu überwachen, wenn er konkrete Anhaltspunkte habe, dass die Nutzer den Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen könnten. Auf so viel Nachsicht darf man nicht vor jedem Gericht hoffen. So hat das Landgericht Hamburg (Az. 308 O 139/06) deutlich gemacht: "Gegenüber Minderjährigen besteht die Pflicht der Eltern, Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen über den Internetanschluss zu treffen." Die zumutbaren Möglichkeiten reichten von der Einrichtung gesicherter Nutzerkonten bis zur Installierung einer Firewall zur Verhinderung des Filesharing. Sind die Eltern aufgrund fehlender Sachkunde dazu nicht selbst in der Lage, müssen sie sich halt fachkundiger Hilfe bedienen und dürfen den Kindern den Internetzugang nicht ungeschützt überlassen. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 W 157/07) bekräftigte kürzlich: Wer Schutzmaßnahmen unterlasse, "weil er sie für lebensfremd erachtet, hat die Konsequenzen zu tragen."