Steuererklärung: Sind Reparaturen von elektrischen Geräten absetzbar?

Das Finanzamt berücksichtigt alle in der Hausratversicherung genannten Gegenstände.

Düsseldorf. Der Fernseher geht kaputt, die Waschmaschine streikt. Kleines Trostpflaster: An den fälligen Reparaturkosten kann sich das Finanzamt beteiligen - vorausgesetzt die Reparatur findet im Haushalt des Steuerzahlers statt. Das Finanzamt beteiligt sich auch an Handwerkerrechnungen, die Steuerpflichtige für 2007 vorlegen können.

Besonders interessant: Auch die "Reparatur und Wartung von Gegenständen" ist steuerlich zu berücksichtigen. Das Ministerium nennt hierbei ausdrücklich Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher und PC. Außerdem alle anderen Gegenstände "die in der Hausratversicherung mitversichert werden können".

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Per Fax-Abruf bis 4. April unter 09001/25 26 65 59. Jede Minute kostet 0,62 Euro.

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