Der Segen des Nichtwissens

Sichert der Betreiber einer Samenbank dem Spender Anonymität zu, so verletzt er ein fundamentales Recht: das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.

Insofern ist das Urteil, das dem Kind das Auskunftsrecht zuspricht, richtig.

Das Recht auf Wissen — gut und schön. Doch darüber sollte nicht der Segen vergessen werden, der im Nichtwissen liegen kann. Der Erkenntnis „Ich stamme aus der Samenbank“ können weitere Konsequenzen folgen. Man steht also vor dem fremden Vater.

Ob dieser ein guter oder schlechter Mann ist — Glücksache. Und dann? Soll man auf Unterhalts- und Erbansprüche spekulieren? Die dann aber auch umgekehrt gelten: Der Samenspender als Unterhaltsberechtigter gegenüber dem Kind. Will man all das? Nichtwissen kann quälend sein, Wissen vielleicht noch viel mehr.