Angehende Rentner müssen ihren Nachfolger einarbeiten
Heidelberg (dpa/tmn) - Viele angehende Rentner haben sich in all den Jahren im Job viel aufgebaut. Wenn der Ruhestand naht, steht vielleicht auch schon der Nachfolger in den Startlöchern. Manch einer mag sich dann fragen: Ob man dem Jungspund wirklich alles an Kontakten, Erfahrungen und Wissen weitergeben soll?
Heidelberg (dpa/tmn) - Viele angehende Rentner haben sich in all den Jahren im Job viel aufgebaut. Wenn der Ruhestand naht, steht vielleicht auch schon der Nachfolger in den Startlöchern. Manch einer mag sich dann fragen: Ob man dem Jungspund wirklich alles an Kontakten, Erfahrungen und Wissen weitergeben soll?
„Wenn der Chef das verlangt, kann man es nicht ablehnen“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. „Das ist Teil der Berufstätigkeit. Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf.“
Wenn aber am letzten Tag noch kein Nachfolger gefunden ist? Dann ist man nicht verpflichtet, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einmal reinzukommen um die Einarbeitung nachzuholen, sagt Eckert. Sehr wohl kann der Chef in solchen Fällen aber etwa eine schriftliche Übergabe verlangen. Sagt der Arbeitgeber nichts dazu, muss man auch keine Übergabe schreiben.