Blumen aus dem Netz: Darauf müssen Käufer achten
Düsseldorf (dpa/tmn) - Für den Strauß zum Valentinstag müssen Verbraucher nicht mehr in den Blumenladen gehen. Inzwischen gibt es Onlineshops, die eine pünktliche Lieferung zum 14. Februar garantieren.
Worauf beim Käufer bei der Online-Bestellung achten sollten.
Die Spielregeln beim Blumen-Onlineversand sind die gleichen wie bei anderen Bestellungen aus dem Netz. Dies sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Konkret heißt das: Verspricht der Anbieter die Lieferung zum Valentinstag, muss er sich auch daran halten - ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bekommt also sein Geld wieder. „Normalerweise muss ich als Empfänger eine sogenannte Nachfrist einräumen“, erklärt Bradler. „Ein ausdrückliches Valentinstag-Angebot wäre aber ein Fixgeschäft, da ist ein sofortiger Rücktritt möglich.“
Das gilt selbst dann, wenn der Händler die pünktliche Lieferung zum Valentinstag verspricht, sich im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen (AGB) aber kleine Verspätungen vorbehält: In diesem Fall wäre die Liefergarantie zum 14. Februar eine individuelle Vereinbarung - und die zählt im Zweifel mehr als die AGB.
Vom Kauf zurücktreten können Verbraucher auch, wenn die Blumen komplett lädiert bei der oder dem Liebsten ankommen. Zu anspruchsvoll dürfe man aber auch nicht sein, sagt Bradler: „Ein paar Abstriche muss man natürlich machen“, so der Verbraucherschützer. „Das eine Blüte abfällt oder ein Stängel gequetscht wird, kann im Laden ja genauso passieren.“ Vertrocknet darf der Strauß ebenfalls nicht sein - beim Versand per Post packen die Händler daher in der Regel ein kleines Wasserreservat dazu.