Der Papierkram nach dem Schock - Was bei Todesfällen zu tun ist
Berlin (dpa/tmn) - Nach dem Tod eines nahen Verwandten haben Angehörige mit ihrer Trauer eigentlich schon genug zu tun. Doch der Alltag verlangt, dass sie sich zusätzlich mit allerlei Papierkram auseinandersetzen.
Nach dem Tod eines Familienmitglieds gibt es einige Formalitäten, die - trotz aller Trauer - dringend erledigt werden müssen. Welche das sind, erläutert die Stiftung Warentest in ihrem Themenmagazin „Spezial Bestattung“:
Totenschein und Sterbeurkunde: Stirbt der Angehörige zu Hause, müssen die Verwandten einen Arzt rufen, damit dieser den Totenschein ausstellt. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim brauchen die Verwandten sich meist nicht um den Totenschein kümmern - er wird automatisch ausgestellt. Spätestens am folgenden Werktag müssen die Verwandten beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Dabei sollten sie gleich nach mehreren Exemplaren fragen, denn sie brauchen noch für weitere Behördengänge eine Sterbeurkunde.
Versicherungen und Rente: Die Familie sollte möglichst innerhalb von zwei Tagen die Versicherungen informieren. Dazu gehören zum Beispiel die Krankenversicherung sowie Lebens- und Unfallversicherungen. Außerdem sollten Betroffene die Hinterbliebenenrente relativ früh nach dem Tod des Partners beantragen.
Verträge: Nach dem Tod des Angehörigen wird auch eine Bestandsaufnahme seiner Verträge fällig. Welche Verträge müssen gekündigt werden, welche will der Hinterbliebene eventuell weiterführen? Auch Bankkonten müssen die Hinterbliebenen gegebenenfalls umschreiben lassen oder auflösen.