Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat am Freitag (5. Juli) grünes Licht für die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete steuerliche Gleichstellung von Homosexuellen.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34 000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Millionen Euro. Hinzu kommen einmalig rund 150 Millionen Euro, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1. August 2001 verlangt hat - seit diesem Datum gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft.