Einen Schulwechsel in anderes Bundesland planen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Umzug in ein anderes Bundesland stellt eine Familie vor Herausforderungen. Gerade für Schulkinder verändert sich dadurch vieles. Umso wichtiger, dass sich die Familie frühzeitig über Schulformen und Lehrpläne in der neuen Heimat informiert.

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Beim Umziehen müssen Familien an vieles denken, nicht zuletzt an den Schulwechsel. Ist das Umzugsdatum variabel, sollten Eltern es an den Schuljahres- oder Halbjahresbeginn anpassen, rät Tobias Funk, Abteilungsleiter Schulen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz in Berlin. „Dann erhält das Kind noch ein Zeugnis, das den neuen Lehrern Aufschluss über seinen Lernstand gibt.“ Und es hat die Möglichkeit, sich in der neuen Schule gemeinsam mit seinen neuen Mitschülern in neue Inhalte einzuarbeiten. Die Wahl der Schule sollten Eltern möglichst früh angehen.

Denn außerhalb von Großstädten sei die Auswahl häufig überschaubar. Auch bei den Grundschulen gelte meist, dass Kinder die Schule besuchen, in deren Einzugsgebiet sie wohnen. Weiterführende Schulen gliederten sich in allen Bundesländern in zwei Typen: Gymnasien und Schularten mit zwei oder drei verschiedenen Bildungsgängen und -abschlüssen. „Die tragen zwar die unterschiedlichsten Namen, sind sich aber im Grunde alle recht ähnlich.“

Vergleichsweise unproblematisch ist ein Umzug, wenn ein Kind im neuen Bundesland erst eingeschult werden soll, meint Andrea Spude, stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats. Hier sind für Eltern vor allem Informationen über das Einschulungsalter, die Dauer der Grundschulzeit - vier oder sechs Jahre - und das Angebot an Ganztagsschulen wichtig.

Komplizierter werde es, wenn Kinder in die weiterführende Schule oder in die gymnasiale Oberstufe wechseln. „Da kann die Frage, welche Schulart im neuen Bundesland der bisherigen entspricht, schon mal schwierig sein.“ Deshalb sei es wichtig, sich über die Voraussetzungen für den angestrebten Abschluss zu erkundigen: Welche Fremdsprache muss wie viele Schuljahre belegt worden sein? Was sind die Pflichtfächer? Bei einem Wechsel in die Oberstufe ist auch entscheidend, welche Leistungskurse und Fächerkombinationen möglich sind und wie bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Wechselt ein Kind von der Grund- in die weiterführende Schule, erkennt das aufnehmende Bundesland grundsätzlich die in der vorherigen Schule ausgesprochene „Eignung“ für die künftige Schullaufbahn an. So kann eine Viertklässlerin, die von ihrer hessischen Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium erhalten hat, auch in Sachsen oder Bayern das Gymnasium besuchen, erläutert Henning Gießen vom bayerischen Kultusministerium.

Hat sie von ihrer Herkunftsschule allerdings eine Empfehlung für die Haupt- oder Realschule erhalten, könnte sie zwar in Hessen direkt aufs Gymnasium wechseln, wo für die weiterführende Schulwahl der Elternwille ausschlaggebend ist. „Nicht aber in Sachsen oder Bayern, wo die Einschätzung der Lehrer für wichtiger befunden wird.“

Umgekehrt ist es durchaus möglich, dass ein Kind, das in Bayern bereits die fünfte oder sechste Gymnasialklasse besucht, nach einem Umzug eine sechste Grundschulklasse in Berlin besucht. Das wäre kein „Rückfall“, betont Tobias Funk von der Kultusministerkonferenz. „Denn das Kind würde entsprechend dem neuen Schulsystem auf dem Stand der sechsten Klasse unterrichtet.“