Elternteil darf alleine über Schulwahl bestimmen

Schleswig (dpa/tmn) - Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht dürfen unter Umständen auch allein über die Schulwahl ihres Kindes entscheiden. Maßstab sei das Wohl des Kindes, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

In dem Fall (Aktenzeichen: 10 UF 186/10) ging es um die Umschulung eines neunjährigen Kindes. Die Mutter war nach der Trennung mit ihrem Kind in einen anderen Ort gezogen. Sie hatte es deshalb aus der bisherigen Grundschule ab- und an einer Schule vor Ort angemeldet. Der Vater war hiermit nicht einverstanden. Er bot an, das Kind jeden Tag morgens abzuholen, zur Schule zu fahren und nach Schulschluss wieder zurückzubringen. Die Mutter forderte vor dem Familiengericht daraufhin die Befugnis, alleine die Schulwahl entscheiden zu dürfen.

Die Richter gaben ihr Recht. Ziehe man das Wohl des Kindes in Betracht, sei es sinnvoller, dass das Kind am Wohnort der Mutter zur Schule gehe. Für das Kind entfielen damit aufwendige Fahrten. Der teilweise Verlust des bisherigen schulischen und sozialen Umfelds wiege nicht so schwer, dass ein Weiterbesuch der alten Schule nötig sei. Auf den Fall weist der Deutsche Anwaltverein hin.